Reservierungsbedingungen Ferienhaus Kalle und Kalle Dangast

Zahlungsmodalitäten:

Die Anzahlung ist sofort nach der schriftlichen Reservierungsbestätigung fällig.
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig.

 

Stornierungsmodalitäten:

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 %
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
danach und bei Nichterscheinen 80 %,
sofern eine Neuvermietung zu denselben Konditionen nicht möglich ist.

 

Reisepreis

In den Mietkosten enthalten sind sämtliche Energiekosten .Hinzu kommt 50,00 € Endreinigung.  Bettwäsche kann für 8,00 € pro Bett und 3,00 €. für Babybetten gemietet werden. Handtücher sind mitzubringen.

Im Reisepreis nicht enthalten ist eine Reiserücktrittsversicherung. Diese ist vom Mieter bei einem Versicherer seiner Wahl selbst abzuschließen.

Dangast erhebt eine Kurtaxe, die vom Mieter bei der Kurverwaltung zu zahlen ist.

Bei einem mehr als 2 wöchigen Aufenthalt in der Zwischen- und Nebensaison kann ein Sonderpreis mit dem Vermieter vereinbart werden.

 

Reservierungsdauer:

Das Ferienhaus ist im Juli und August nur wochenweise buchbar. Der Wechsel ist jeweils am Samstag. Es kann jedoch mit dem Vermieter, wenn möglich, auch ein anderer Anreise und Abreisetag vereinbart werden. In der Zwischen-und Nebensaison beträgt der Mindestaufenthalt 3 Nächte.

 

Belegung:

Das Haus ist maximal mit 5 Personen + 1 Baby bis zu einem Jahr zu belegen. Hunde sind nicht erlaubt

 

An- und Abreise:

Am Anreisetag ist eine Anreise ab 14:00 Uhr möglich. Am Abreisetag ist die Abreise bis 10:00 Uhr. Andere An- und Abreisetermine können mit dem Vermieter vereinbart werden.

 

Übergabe:

Die Unterkunft muss bei Abreise  wieder sauber (inkl. Geschirrspüllen etc.)  verlassen werden. Entstandene  Schäden am Haus  und oder am Inventar hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen.

 

Haftung

Die Haftung vom Vermieter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist für alle vertraglichen Schadensersatzansprüche auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

  1. a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  2. b) soweit der Vermieter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens seines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Vermieter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen

 

Beschwerden

Trotz aller Bemühungen vom Vermieter kann es vorkommen, dass Sie eine Beschwerde haben. Diese Beschwerde ist unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen, damit dieser Gelegenheit hat, für Abhilfe zu sorgen

 

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